Kenntnisse der lokalen Sprache, Kultur und Gesellschaft

Informationen zum Zusammenleben in Südtirol.

Das Projekt "Zusammenleben in Südtirol" hilft den Menschen bei der Integration in die lokale Gesellschaft, indem es Kurse in Sprache, Kultur und Gesellschaft anbietet.

Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol"

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse in einer der Landessprachen nachzuweisen:

  1. Sprachkurs
    Abgeschlossener Sprachkurs 
    mindestens Niveau A2 mit Empfehlung für einen Kurs auf höherem Sprachniveau mindestens B1. Organisationen: AZB by Cooperform, Alpha Beta Piccadilly, Voltaire European Education Centre, Centro di Studi e Ricerche „A. Palladio“, Volkshochschule Südtirol, Öffentliche Schule/Verwaltung.
  2. Schule
    Erfolgreich abgeschlossenes Schuljahr an einer deutschen, italienischen oder ladinischen Schule.
  3. Universität
    Frühere oder gegenwärtige Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität.
  4. Internationales Sprachzertifikat
    Für die italienische oder deutsche Sprache oder bestandene Zweisprachigkeitsprüfung des Landes Niveau A2.
  5. Italienischprüfung langfristige EU Aufenthaltsgenehmigung
    Anmeldung 
    oder erfolgreicher Abschluss der Italienischprüfung für die langfristige EU Aufenthaltsgenehmigung oder zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung. Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 24 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.
  6. Mündliche Sprachrüfung Niveau A2
    Anmeldung 
    oder bestandene einsprachige mündliche Sprachrüfung Niveau A2 bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen. Informationen und Anmeldung mit ausgefülltem Anmeldeformular bei der Koordinierungsstelle für Integration zusammenleben.convivere@provinz.bz.it. (siehe Infokästchen „Mündliche Sprachprüfung“). Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 24 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.
  7. 40-Stunden Sprachkurse: von Alphabetisierung bis zum Niveau A2.3

Es gilt die Anmeldung oder der erfolgreiche Abschluss eines deutschen oder italienischen 40-Stunden Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung (siehe Infokästchen 40 -tunden Sparchkursen. Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 24 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.

Für den Sprachnachweis gilt die Anmeldung oder der erfolgreiche Abschluss eines deutschen oder italienischen 40-Stunden Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung.

  1. Anmeldebestätigung
    Hat ein Antragstellender sich zu einem Sprachkurs angemeldet, dann muss er bei der Eigenerklärung auf myCivis die Anmeldebestätigung als pdf hochladen.
    Wichtig: innerhalb von 24 Monaten nach Ausfüllen der Eigenerklärung die Teilnahmebestätigung am Sprachkurs als pdf in die Eigenerklärung hochladen. 
  2. Teilnahmebestätigung
    Hat ein Antragstellender auf der Eigenerklärung in myCivis angegeben, dass er an einem Sprachkurs teilgenommen hat, muss er die Teilnahmebestätigung als pdf hochladen.
    Wurde das Sprachniveau A2.3 noch nicht erreicht, muss der Antragstellende vor dem nächsten Ansuchen um die Landesgelder bei seiner Eigenerklärung die Anmelde- oder Teilnahmebestätigung zu einem weiteren Sprachkurs hochladen. Die Sprachkurse müssen so lange besucht werden, bis das Sprachniveau A2.3 erreicht ist.
    Eine Teilnahmebestätigung ist nur dann gültig, wenn mindestens 75% der Kursstunden besucht wurden. Die Sparchkurse sind für Menschen aus Nicht-EU-Ländern kostenlos und und werden landesweit in Präsenz angeboten. Die Kurse können nach Absprache mit den Kursanbietern und bei mindestens 5 Teilnehmer*innen in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden.
  3. Wo kann ich mich zu den Sprachkursen anmelden?

Eine Möglichkeit die Sprachkenntnisse nachzuweisen besteht darin, eine mündliche Prüfung Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen zu bestehen. Im Moment der Antragstellung um das Landeskinder- oder familiengeld wird auch nur die Anmeldung zur Prüfung als Sprachnachweis anerkannt. Die Prüfung muss aber innerhalb zwei Jahre ab Datum der Einschreibung zur Prüfung erfolgreich bestanden werden. Die Prüfung ist nur mündlich und dauert ca. 10 Minuten.

Eine Teilnahmebescheinigung kann bei der Prüfung beantragt werden

Anmeldung: das Anmeldeformular ausfüllen und mit der Kopie eines Pesonalausweises an zusammenleben.convivere@provinz.bz.it senden.

Prüfungsort: Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, Südtirolerstraße 50, Bozen

Wichtig: Die Sprachprüfung gilt nicht für die Aufenthaltsgenehmigung.

Informationen:
Koordinierungsstelle für Integration
Tel. +39 0471 41 82 33

Definition Sprachniveau A2: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z.B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.


Die mündliche Prüfung wird sich auf eines der folgenden 9 Themen konzentrieren, die der Kandidat zum Zeitpunkt der Prüfung verlost:“


  • Einkaufen
  • Essen
  • Feste
  • Gesundheit
  • Wohnen
  • Mobiltät
  • Freizeit
  • Familie
  • Arbeit

Möglichkeiten, die Kenntnisse der Südtiroler Gesellschafts- und Kulturthemen nachzuweisen:

  1. Erfolgreicher Abschluss eines Schuljahres an einer deutschen oder italienischen Schule
  2. Frühere oder gegenwärtige Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität
  3. Abschluss oder Anmeldung zu einem kostenlosen Gesellschaftskurs

Der Gesellschaftskurs:

Dauer: 3 Treffen zu jeweils 3 Stunden

Anmeldungen:

Die Gesellschaftskurse werden in Präsenz angeboten und können nach Absprache mit den Kursanbietern in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden. Die Gesellschaftskurse sind kostenlos, haben eine Anwesenheitspflicht von 100% und sind in drei Module zu je drei Stunden eingeteilt:

Modul: Südtirol gestern und heute
  • Geschichte: Meilensteine der Geschichte Südtirols zum besseren Verständnis der Gegenwart (inkl. Institutionen)
  • Geographie: mit Fokus auf Humangeographie, Südtirol im geopolitischen Spannungsfeld
Modul: Die gemeinsamen Werte in Europa

Die Teilnehmenden setzen sich anhand des Spiels "Das Haus der gemeinsamen Werte", mit den zwölf Werten und Grundsätzen auseinander, die in der Charta der Grundrechte der EU vorgegeben sind. Hier geht's zum Video, das das Spiel erklärt.

Modul: Themenbündel Arbeit, Schule, Wohnen, Freizeit, Gesundheit

Die Teilnehmenden vertiefen ihr Allgemeinwissen zu bestimmten Themen und Anlaufstellen, an die sie sich für individuelle Fragen und Bedürfnisse wenden können.

Befreiung von der Nachweispflicht

Liegen vom Haus- oder Facharzt bescheinigte schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor, die es dem Betroffenen unmöglich machen, den Sprach- und/oder Kulturnachweis zu erbringen, kann eine Befreiung von der Nachweispflicht gewährt werden. Hierfür muss vom Betroffenen ein Antrag auf Befreiung nur mittels  vollständig ausgefülltem Antragsformular und einer Kopie des Personalausweises per Mail an die Antidiskriminierungsstelle der Autonomen Provinz Bozen gestellt werden.

Wie: 

  1. das Antragsformular hier herunterladen und ausfüllen
  2. eine Kopie des Personalausweises beilegen
  3. an befreiung@antidiskriminierungsstelle.bz.it senden

Informationen:

Antidiskriminierungsstelle
Cavourstr. 23/c, 39100 Bozen
Tel. +39 0471 94 60 20
E-Mail: befreiung@antidiskriminierungsstelle.bz.it

Welche Dokumente müssen als pdf Datei vom Nicht-EU Bürger beim Ausfüllen der Eigenerklärung auf myCivis hochgeladen werden, falls er/sie eine der Entsprechenden Möglichkeiten des Sprachnachweises wählt?

1. Sprachnachweis:

  • Sprachzertifikat
  • Diplom eines abgeschlossenen Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung
  • Anmeldebestätigung oder Abschlussbestätigung eines 40-Stündigen Sprachkurses

2. Nachweis Gesellschafts und Kulturkenntnisse:

  • Anmeldebestätigung oder Abschlussbestätigung eines Gesellschaftskurses bei einer zertifizierten Einrichtung

Wichtig: bei allen anderen Möglichkeiten für den Sprachnachweis müssen keine Dokumente bei der Eigenerklärung hochladen werden.

Individuelle Beratung

Die Koordinationsstelle für Integration bietet individuelle Beratungen (online, telefonisch, in Präsenz) zum Projekt „Zusammenleben in Südtirol“ an. Die individuellen Termine richten sich an Nicht-EU-Bürger*innen, die um Landesfamilien- und Landeskindergeld ansuchen möchten. Sie richten sich aber auch an Integrationsreferent*innen und Mitarbeiter*innen im Bereich Migration und Integration. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Termine: Montag-Freitag 9.00-12.15 Uhr. Donnerstags auch am Nachmittag vom 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Anmeldungen: Tel. +39 0471 41 82 33 oder E-Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it
Adresse: Koordinierungsstelle für Integration, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Beratung vor Ort

Die Genossenschaften Donne Nissà und Migrantes bieten kostenlos eine Beratung der Betroffenen vor Ort an. Bitte kontaktieren sie sie bei Bedarf, um einen Termin zu vereinbaren.

Wie aktiviere ich meinen SPID?

Mit SPID, dem öffentlichen System für die digitale Identität, erhalten Sie mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername und Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung und auf nationale Dienste, die Sie auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzen können.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den SPID zu aktivieren:

  • Selbständige Aktivierung des SPID: Auf der Webseite des SPID finden Sie alle Infos und eine detaillierte Übersicht mit den verschiedenen Modalitäten je nach Identity-Provider (in deutscher und italienischer Sprache verfügbar). So ist es auch möglich, sich den SPID mit Ihrer aktivierten Bürgerkarte (und PIN) vollkommen selbstständig online einzurichten.
  • Aktivierung des SPID bei einem Schalter der Gemeinde: Die Bürger*innen haben die Möglichkeit, den SPID bei einem Schalter in der eigenen Gemeinde zu aktivieren. Über diesen Link gelangen Sie auf die Online-Aktivierung des SPID mit LEPIDA. Suchen sie hier nach einem Schalterdienst in Ihrer Gemeinde zur Aktivierung von SPID mit dem Provider Lepida in Ihrer Gemeinde!
  • Aktivierung des SPID bei der Handelskammer: Auch die Handelskammer Bozen hat eigene Schalter eingerichtet, um Ihnen bei der Aktivierung des SPID zu helfen.

Hilfe bei er Nutzung der Online-Dienste der Gemeinde Bozen

Die Digitalisierung ist ein komplexer Vorgang, bei dem niemand auf der Strecke bleiben soll und darf. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung von Bozen das Projekt „Digitale Hilfsschalter“ gestartet. Ziel des Projektes ist es, die Bürger*innen bei der Nutzung der Online-Dienste zu unterstützen und damit die digitale Alphabetisierung voranzutreiben. Mehr Infos

SWAP-Schalter der Universität Bozen

Auch die Freie Universität Bozen unterstützt die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung Bozen: An den sogenannten SWAP-Schaltern bieten Studierende allen, die Fragen haben, Informationen an und geben Tipps. Mehr Infos

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Letzte Aktualisierung: 14/01/2026