Die Gemeinden als Partner der Integration

Welche Rolle spielen die Gemeinden bei der Integration von Migranten?

Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Integration von Migranten. Sie sind oft die ersten Anlaufstellen und bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Programmen an, um die Integration zu erleichtern. Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben und Beiträge der Gemeinden:

  • Unterkunft und Versorgung: Gemeinden sorgen für die Unterbringung von Migranten und Geflüchteten und kümmern sich um deren gesundheitliche Versorgung.
  • Sprache und Bildung: Sie organisieren Sprachkurse und stellen sicher, dass Kinder Zugang zu Schulen haben.
  • Soziale Integration: Gemeinden fördern die soziale Integration durch verschiedene Programme und Aktivitäten, die den Austausch und das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Migranten unterstützen.
  • Arbeitsmarktintegration: Sie erleichtern den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Beratungsdienste und Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit: Gemeinden arbeiten eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und religiösen Gemeinschaften zusammen, um die Integration zu fördern.

Wie unterstützt die Koordinierungsstelle für Integration die Integrationsprozesse in den Gemeinden?

  1. Beratungstätigkeiten
  2. Spezifische Leitfäden
  3. Die finanzielle Förderungen von Integrationsprojekten
  4. Studien und Forschungsarbeiten zum Verständnis der Entwicklung der Integrationspolitik der Gemeinden. Die Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“ gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene im Zeitraum 2019-2023. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene.

Integrationsreferenten und Integrationsbeiräte der Gemeinden

Die Integrationsreferenten der Gemeinden haben folgende Aufgaben:

  • sie nehmen Kontakt mit Migranten und Migrantinnen auf und erklären ihnen, welche Dienstleistungen die Stadtverwaltung anbietet und welche Rechte und Pflichten alle Bürger und Bürgerinnen haben.
  • sie fördern die Zusammenarbeit von Verbänden, Institutionen und einzelnen Akteuren vor Ort und koordinieren diese.
  • sie setzten sich für Veranstaltungen und Prozesse auf lokaler Ebene zugunsten der Inklusion ein, auch durch das oben erwähnte Netzwerk.
  • sie legen großen Wert auf eine interaktive Kommunikation.

Hierfür bietet dieser Fragebogen ein nützliches Arbeitsinstrument.

Der Integrationsprozess in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften kann auch durch die Gründung eines Integrationsbeirates vorangetrieben werden. Das Landesintegrationsgesetz Nr. 12/2011 sieht die Gründung von Beiräten vor.

Der Integrationsbeirat ist in erster Linie ein beratendes Organ und kann den verschiedenen Gremien Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge unterbreiten. Außerdem wirkt er vor Ort als Impulsgeber zur Gestaltung der Integration, pflegt die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbänden und Vereinen und unterstützt Projekte.

Die Einrichtung eines Beirates erfolgt üblicherweise mittels Gemeinderatsbeschluss. Die Wahl des Beirates und dessen Beziehungen zu den Gemeindegremien regeln entsprechende Verordnungen (Satzung bzw. Wahlordnung), die wiederum mit Beschluss genehmigt werden. Die jeweiligen Gemeindesatzungen bestimmen hierbei die Vorgangsweise. Der Beirat kann zudem durch eine Geschäftsordnung geregelt werden, welche die vorgenannte Satzung ergänzen kann, jedoch den darin enthaltenen Bestimmungen nicht widersprechen darf.

In Südtirol gibt es zur Zeit folgende Beiräte:

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Letzte Aktualisierung: 13/03/2025